Catering AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Cateringleistungen (01.2025)


Compass Group (Schweiz) AG

Oberfeldstrasse 14 

CH-8302 Kloten 


Telefon: +41 (0)43 557 11 11 

E-Mail: info@compass-group.ch



1.      Geltungsbereich

1.1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Compass Group (Schweiz) AG („Caterer“) sind anwendbar

für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen des Caterers an den Kunden im Bereich Catering, mit Ausnahme von Bestellungen, welche der Kunde über den Catering Shop des Caterers tätigt und welche separaten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen.


1.2.  Mit Aufgabe der Bestellung bzw. mit der Vereinbarung des Auftrags akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verzichtet auf die Geltendmachung eigener allgemeiner oder spezieller Geschäftsbedingungen. Das Angebot beschränkt sich auf die Schweiz.


2.      Leistung

Der Caterer verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Er ist bemüht, das Catering zeitgerecht und zur Zufriedenheit des Kunden durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt.


3.      Vereinbarung

3.1.  Der Caterer unterbreitet dem Kunden, gestützt auf dessen Angaben, ein unverbindliches, detailliertes Angebot für den betreffenden Anlass bzw. Lieferung. Nach einer allfälligen Bereinigung des Angebotes bestätigt der Caterer dem Kunden den Auftrag in detaillierter Form anhand einer schriftlichen Auftragsbestätigung.


3.2.  Die Auftragsbestätigung mit allen Anhängen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss vom Kunden rechtsgültig unterzeichnet im Original an den Caterer retourniert werden. Mit dem Empfang der unterschriebenen Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als erteilt. Bei Abweichungen zwischen dem Auftrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die in der Auftragsbestätigung und den anderen Anhängen getroffenen Regelungen vor.


4.      Änderung der Teilnehmerzahl

4.1.  Eine Änderung der Teilnehmerzahl ist dem Caterer spätestens 10 Arbeitstage vor dem Anlass bzw. der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Falls sich die Teilnehmerzahl um mehr als 10% nach unten verändert, behält sich der Caterer vor, eine angemessene Entschädigung in Rechnung zu stellen. Spätere Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Veränderungen können eine Anpassung des Auftrages zur Folge haben.


4.2.  Dem Kunden wird die effektive, mindestens jedoch die bis spätestens 10 Arbeitstage vor dem Anlass bekanntgegebene Teilnehmerzahl bzw. Bestellmenge in Rechnung gestellt.


5.      Geringfügige Änderungen

Der Caterer behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot wie z.B. aufgrund von fehlenden Waren oder massiv erhöhten Preisen, seine Dienstleistungen nach Absprache mit dem Kunden entsprechend zu ändern und verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.


6.      Annullierung seitens des Kunden

Bei Annullierung eines Auftrags nach erfolgter Auftragserteilung werden dem Kunden mindestens die nachfolgenden Kosten in Rechnung gestellt. Sind die effektiv angefallenen Kosten (inkl. Annullationskosten von Lieferanten des Caterers) höher, so werden diese in Rechnung gestellt.




Bis 30 Tage vor dem Anlass / der Lieferung:          keine Kosten, sofern sämtliche Vorreservationen kostenlos annulliert werden können

29 - 14 Tage vor dem Anlass / der Lieferung:        60 % der vereinbarten Auftragssumme

13 - 7 Tage vor dem Anlass / der Lieferung:          80 % der vereinbarten Auftragssumme

6 - 0 Tage vor dem Anlass / der Lieferung:            100 % der vereinbarten Auftragssumme



7.      Infrastruktur, Reinigung und Entsorgung

7.1.  Bei einer Lieferung ohne zusätzliche Leistungen gilt dieser Punkt nicht.


7.2.  Falls der Anlass in den Räumlichkeiten des Caterers stattfindet, gilt:

7.2.1      Der Caterer ist, ohne anders lautende Vereinbarung, verantwortlich für die Bereitstellung der normalerweise sich in einem Gastrobetrieb vorhandenen Infrastruktur sowie deren Reinigung.

7.2.2      Für das Einholen der Bewilligung für die Verlängerung der Polizeistunde verrechnet der Caterer dem Kunden CHF 150.- sowie die Kosten der Bewilligung.


7.3.  Falls der Anlass in den Räumlichkeiten des Kunden stattfindet gilt:

7.3.1      Der Kunde stellt, ohne anders lautende Vereinbarung, dem Caterer unentgeltlich folgende Infrastruktur zur Verfügung:

- die erforderlichen Räumlichkeiten inkl. Heizung, Wasser und Strom

- das Grossinventar (Tische, Stühle, Garderobe etc.)

7.3.2      Der Kunde verpflichtet sich, die obige Infrastruktur in einem zum vorgesehenen Gebrauch geeigneten Zustand und den gesetzlichen Bedingungen (vor allem Hygiene, Sicherheit, Bewilligungen, Gebühren) entsprechend zu übergeben und in

demselben zu erhalten.

7.3.3        Die Reinigung des Gastroinventars und des Materials gemäss Ziff. 6 wird vom Caterer übernommen. Ohne anders lautende Vereinbarung ist im Übrigen der Kunde verantwortlich für die Reinigung und Abfallentsorgung.


8.      Verlust und Beschädigung von Material des Caterers

Bei zur Verfügungsstellung von Material seitens des Caterers, welches nach Beendigung des Anlasses an diesen zu retournieren ist (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Wäsche etc.), ist der Kunde verpflichtet, das Material vollständig und unversehrt an den Caterer zurück zu geben. Verluste und Beschädigungen durch Angestellte oder Gäste des Kunden gehen zu Lasten des Kunden. Es wird der Neupreis für die Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.


9.      Wareneinkauf und Logistik

Für den Einkauf der für das Catering verwendeten Waren ist der Caterer zuständig. Er ist verantwortlich für die Auswahl und Qualität der Lieferanten und stellt die erforderliche Logistik sicher. Der Einkauf erfolgt auf Rechnung des Caterers. Dieser übernimmt daher die Festlegung der Mengen, die Preisgestaltung und die Zahlungsmodalitäten gegenüber den Lieferanten. Dem Kunden entstehen somit aus den Vereinbarungen des Caterers mit Lieferanten keinerlei Verpflichtungen und Ansprüche.


10.  Haftung, Versicherung und Bewilligung

10.1          Falls der Anlass in den Räumlichkeiten des Caterers stattfindet, gilt:

10.1.1    Der Caterer haftet nicht für Diebstahl von Gegenständen bzw. Schäden an Gegenständen des Kunden oder seiner Gäste.

10.1.2    Der Kunde haftet für jegliche Schäden, auch solche, welche von seinen Gäste zu verantworten sind. Der Caterer kann eine Versicherungsbestätigung vom Kunden verlangen. Auch haftet der Kunde für jegliche Verstösse gegen geltende Gesetze.

10.1.3    Der Caterer ist für das Einholen der Bewilligungen zur Durchführung des Anlasses gemäss den gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Die damit verbundenen Aufwände sowie die Kosten für die Bewilligungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.


10.2          Falls der Anlass in den Räumlichkeiten des Kunden stattfindet, gilt:

10.2.1    Der Kunde ist für den notwendigen Versicherungsschutz in Bezug auf Sach- und Personenschäden sowie Diebstahl verantwortlich. Der Caterer kann eine Versicherungsbestätigung vom Kunden verlangen.

10.2.2    Der Caterer schliesst jegliche direkte und indirekte Haftung für sich und seine Hilfspersonen für jegliche direkte und indirekte Schäden (Verlust, Diebstahl, Teilschaden etc.) an durch den Kunden bereitgestellte bzw. zur Verfügung gestellten

Materialien, Einrichtungen, Räume und Lebensmittel aus.

10.2.3    Der Kunde ist für die Bewilligungen (auf eigene Kosten) zur Durchführung des Anlasses gemäss den gesetzlichen Vorgaben verantwortlich.


10.3          Der Caterer garantiert für einwandfreie Produkte und Mahlzeiten bis zur Übergabe an den Kunden (Anlieferung resp. Abholung). Für Nachteile oder Schäden irgendwelcher Art, entstanden oder verursacht nach der Übergabe der Bestellung an den Kunden, lehnt der Caterer für sich und seine Angestellten und Beauftragten jede Haftung ab.


10.4          Ist der Kunde mit den Leistungen nicht zufrieden oder wurden Leistungen nicht wie vereinbart erbracht, so hat der Kunde dies dem Caterer innerhalb von 36 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich mitzuteilen (Brief, E-Mail).


11.  Rechnungsstellung und Bezahlung

11.1        Nach der Leistungserbringung bzw. nach der Durchführung des Anlasses erhält der Kunde vom Caterer eine detaillierte Rechnung. Auf Wunsch des Kunden zusätzlich erbrachte Leistungen wie auch zusätzliche, in Abweichung zum Auftrag angefallene Arbeitsstunden werden dem Kunden in Rechnung gestellt.


11.2        Eine bereits geleistete Anzahlung wird in der Schlussrechnung berücksichtigt. Die Rechnung ist innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Es gilt immer die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Mehrwertsteuergesetzgebung. Bei einer MwSt. Änderung wird der offerierte Verkaufspreis entsprechend geändert.


11.3          Es gelten folgende Zuschläge:

Mindestbetrag pro Bestellung:                         CHF 50.00

Rechnung ins Ausland:                                    CHF 30.00

Expresszuschlag Bestellzeit unter 24 Std.:        CHF 20.00

Mahngebühren pro Mahnung:                         CHF 20.00


12.  Höhere Gewalt und Vertragsauflösung

12.1          Kann der Auftrag aus Gründen höherer Gewalt oder aus Gründen, die der Caterer nicht beeinflussen kann, vollumfänglich oder teilweise nicht erfüllt werden, so ist der Caterer von jeglicher Haftung entlastet.


12.2          Der Caterer behält sich das Recht vor, zu jedem Zeitpunkt vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde seinen sich aus dem Auftrag ergebenden Verpflichtungen und Aufgaben nicht nachkommt. Der Caterer behält sich das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.


13.  Teilungültigkeit

Falls eine Bestimmung der Vereinbarung einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung widerspricht, so gilt anstelle dieser Bestimmung jene gesetzlich zulässige Regelung, die dem ursprünglichen Parteiwillen am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung wird dadurch nicht beeinträchtigt.


14.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, welche sich im Zusammenhang mit der Vereinbarung und der Tätigkeit des Caterers ergeben, ist Kloten.


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